Vielfalt in Bewegung
Ambulante soziale Hilfen
Begleiteter Umgang
Im Mittelpunkt steht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, unabhängig, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.

Familiengerichtliche Mitwirkung
(gem §50 SGB VIII)
Beratung für getrennte/geschiedene Eltern und ihre Kinder.

Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum
(§§78/113 SGB IX)
Ambulante Unterstützung für Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung und daraus entstehender sozialer Teilhabeeinschränkung.

Projekt Familienanker
Eine Kooperation zwischen Sprungtuch e.V. und dem Kinder- und Jugendhilfe Verbund Lübeck (KJHV).
