Vielfalt in Bewegung
Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII

Angebot
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine verbindlich vereinbarte, im Schwerpunkt aufsuchende Hilfe.
Die Planung der Unterstützung erfolgt zusammen mit dem Kind oder Jugendlichen und den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
Das Kind oder der Jugendliche wird grundsätzlich als Einzelperson wahr- und ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären und sozialen Umfeld gesehen.
Die Wünsche der Kinder und Jugendlichen sowie die Mitwirkung der Familie, somit die Förderung der Eigeninitiative, sind fester Bestandteil in der Ausführung der Hilfe.
Für wen ?
Der Erziehungsbeistand unterstützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und schwierigen Problemlagen im Alltag, in der Schule und Ausbildung unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes.
Der Erziehungsbeistand fördert unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Selbständigkeit und ggf. die Verselbständigung.
Wozu ?
• bei Problemen in Schule oder Ausbildung
• bei Schulabsentismus
• bei Konflikten des jungen Menschen in der Familie
• bei Problemen im Sozialverhalten
• bei sozialer Isolation
• bei der Verselbständigung
• bei der Abwendung von Kindeswohlgefährdungen im Sinne des §8a SGB VIII
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Einrichtung einer Erziehungsbeistandschaft ist die Beantragung beim zuständigen Jugendamt. Dort wird geprüft, welche Hilfe geeignet und notwendig erscheint.
Kostenträger
Das zuständige Jugendamt.
Kontakt
0451 – 70 60 434
0152 – 382 653 06
Claus Conradi
Bereichsleitung Erziehungsbeistandschaft
claus.conradi@sprungtuchev.de